Allgemeine Geschäftsbedingungen AVG Consulting, Düsseldorf
Stand: Oktober 2017
1.Gegenstand des Vertrages
Die Tätigkeiten der AVG Consulting umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen. Die AVG berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool der Datenbank durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offenen zugängigen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. Die AVG unternimmt die Vorauswahl der Kandidaten, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und arrangiert die Teilnahme am Vorstellungsgespräch.
2. Auftragsabwicklung
Die AVG ist gegenüber Ihren Auftraggebern verpflichtet, jeden Auftrag akkurat sorgfältig und vertraulich durchzuführen. Alle die zu diesem Auftrag benötigten Informationen (Stellenbeschreibungen, Arbeitsort, Vergütung) hat der Auftraggeber nach schriftlicher Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Unterlagen der potentiellen Bewerber werden dem Auftraggeber vorgelegt und bleiben Eigentum der AVG. Ist kein Arbeitsvertrag mit dem Bewerber zustande gekommen, sind die Unterlagen sofort zu vernichten. Alle Daten der Bewerber werden streng vertraulich behandelt.
3. Vermittlungsgebühr/Zahlungsmodalitäten
Das Honorar ist vertraglich geregelt und bezieht sich auf das Bruttojahreseinkommen (ohne Prämien- und Sonderzahlungen). Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar nach Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber ohne Abzüge sofort fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Zustandekommen des Vertrages, eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages an die AVG auszuhändigen. Kommt ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und einem von AVG vorgestellten Bewerber erst zu einem späteren Zeitpunkt (max. 2 Jahre) zustande, so bleibt der Vergütungsanspruch für die Vermittlung gültig. Gelangt der Auftraggeber in Zahlungsverzug so hat dieser die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach §288 BGB zu leisten.
4. Gewährleistung
Die AVG haftet nur für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dadurch sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitnehmern übernommen, besonders dann nicht, wenn ein bestimmter Zeitraum vom Arbeitgeber vorgegeben wird. Die AVG handelt nach bestem Wissen und Gewissen und übernimmt keine Haftung für Zuverlässigkeit, mangelnde Arbeitsleitung, Nichterscheine am Arbeitsplatz oder aus anderen Gründen. Nach unterschriebenem Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Bewerber geht die alleinige Verantwortung auf den Auftraggeber über.
Änderungen der AGB bestimmen immer die Schriftform. Erfüllungsort u. Gerichtsstand ist Düsseldorf.